Halle beschließt neue Vergnügungssteuersatzung – Tanzveranstaltungen künftig steuerfrei


Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 25.2.2026 eine Neufassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Mit der neuen Regelung fallen öffentliche Tanzveranstaltungen künftig nicht mehr unter die Vergnügungssteuer.

Gleichzeitig wird der Steuersatz für Spielhallen und Geldspielgeräte von bislang 15 auf 18 Prozent angehoben. Nach Angaben der Stadtverwaltung führt diese Anpassung trotz der Entlastung für Tanzveranstaltungen zu prognostizierten Mehreinnahmen von über 300.000 Euro pro Jahr.

Auch die bisherige Besteuerung von Erotikbetrieben entfällt, da die daraus erzielten Einnahmen für die Stadt nur eine geringe Rolle gespielt haben.

Das Netzwerk Musikveranstaltende Halle begrüßt, dass die Stadtverwaltung diese Vorlage erarbeitet hat und der Stadtrat ihr zugestimmt hat. Für Clubs und freie Veranstaltende bedeutet die Entscheidung eine strukturelle Entlastung, da Tanzveranstaltungen künftig nicht mehr wie bisher der Vergnügungssteuer unterliegen.

Die neue Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.